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Über Notare

Was genau sind Notare? Welche Leistungen erhalten Sie beim Notar? Müssen Sie zu einem
bestimmten Notar? Warum ist notarielle Beurkundung überhaupt erforderlich?

Was sind Notare

Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Das bedeutet zum einen, dass sie selbständig sind und auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung arbeiten. Andererseits sind sie aber Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit und üben durch vorsorgende Rechtspflege Hoheitsgewalt aus. So kann zum Beispiel aus Notarurkunden vollstreckt werden.

Der Notar entscheidet allerdings keine Streitfälle sondern hilft den Beteiligten, sich zu einigen. Dabei muss er sich – anders als ein Rechtsanwalt – neutral verhalten. Der Notar wird daher immer eine ausgewogene Regelung vorschlagen, die die Interessen aller Beteiligten wahrt.

Die Notare werden in jedem Bundesland von der Landesjustizverwaltung bestellt, in Bayern also vom Staatsministerium der Justiz. In Bayern werden nur die Besten ihres Jahrgangs in den Notardienst berufen und absolvieren nach den juristischen Staatsexamina eine zusätzliche mehrjährige Spezialausbildung. Daher sind Notare in allen ihren Tätigkeitsbereichen, die wir Ihnen auf diesen Seiten näher darstellen, Experten.






Notarielle Dienstleistungen

Notare beraten Sie unabhängig und unparteiisch in den auf unseren Seiten dargestellten Spezialgebieten. Dies gilt natürlich auch für alle Rechtsfragen, die damit zusammenhängen, beispielsweise den Mietvertrag, der zusammen mit dem Kauf geschlossen wird. Bei Verträgen mit steuerlichen Auswirkungen arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen. Zwar darf der Notar im Zusammenhang mit Beurkundungen und Beglaubigungen auch steuerrechtlichen Rat erteilen. Er tut dies allerdings nur, wenn er vorher einen Auftrag dazu ausdrücklich angenommen hat. Fragen Sie Ihren Notar, ob und inwieweit sein Entwurf noch der steuerrechtlichen Prüfung bedarf.

Fast alle Urkunden, die in einem Notariat beurkundet werden, werden auch dort entworfen. Wir beraten Sie aber auch zu fremden Entwürfen. Dabei achten wir darauf, dass keiner von Ihnen Verpflichtungen eingeht, über deren Tragweite er sich nicht im Klaren ist. Wir besprechen mit Ihnen natürlich vor Entwurfserstellung den Sachverhalt und ermitteln Ihre Interessen. Wenn Sie zu einem Entwurf Fragen haben, können Sie diese auch vor der Beurkundung – auch in einem weiteren persönlichen Besprechungstermin – stellen. Damit wollen wir sicherstellen, dass ein Entwurf wirklich für Ihre Situation maßgeschneidert ist. All diese Leistungen sind natürlich in den Kosten für eine Beurkundung bereits enthalten.

Muss ein Vertrag auch im Grundbuch oder im Handelsregister vollzogen werden, übernimmt der Notar in der Regel auch die Aufgabe, die Abwicklung des Vertrages durchzuführen.

Warum notarielle Beurkundung oder Beglaubigung?

Bei der notariellen Beglaubigung einer Unterschrift wird die Person, die die Erklärung abgibt, durch den Notar zuverlässig identifiziert. Damit ist es beispielweise ausgeschlossen, dass die Unterschrift unter einem notariell beglaubigten Dokument gefälscht oder rückdatiert ist.

Durch die notarielle Beurkundung und das dabei vom Notar einzuhaltende Verfahren wird sichergestellt, dass keine Vertragspartei rechtlich benachteiligt wird. Außerdem sollen die Beteiligten vor überstürzten Entscheidungen geschützt und der Beweis dessen erleichtert werden, was genau vereinbart ist. Der Notar wird in der Regel auch beim Vollzug eines Vertrages tätig. Er übernimmt den Schriftverkehr mit Behörden, Registern und Banken und überwacht die Abwicklung eines Geschäfts. Je nach Einzelfall verfolgt der Gesetzgeber mit der Anordnung der notariellen Beurkundung auch noch weitere Zwecke.

Zusammengefasst gilt: Besonders wichtige oder rechtlich besonders schwierige Geschäfte müssen von einem Notar beurkundet werden. Bei solchen Geschäften benötigen Sie aber ohnehin einen guten Vertrag – der Gesetzgeber schickt sie daher zum Notar als dem Spezialisten für Verträge.

Welcher Notar für Sie zuständig ist

Für notarielle Beurkundungen oder Beglaubigungen gibt es keine sachliche oder örtliche Zuständigkeit. Jeder Notar kann ohne regionale oder gegenständliche Beschränkung grundsätzlich jedes Rechtsgeschäft beurkunden. So kann beispielsweise der Verkauf einer in Kiel gelegenen Immobilie auch beim Notar in Berchtesgaden beurkundet werden. Sie können frei wählen, von welchem Notar Sie sich beraten lassen.