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Ausländisches Recht

Sie haben Vermögen im Ausland? Sie oder Ihr Ehegatte haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? Über die Folgen, also das deutsche Internationale Privatrecht und auch über Grundzüge des jeweils anwendbaren ausländischen Rechts können wir Sie beraten.
Urkunden, die sich ausschließlich nach ausländischem Recht richten, entwerfen wir, abgesehen von einfach gelagerten Ausnahmefällen, wie z.B. Vollmachten, nicht. Haben Sie bereits den Entwurf einer Urkunde von jemand anfertigen lassen, der das ausländische Recht beherrscht, können wir diesen natürlich beurkunden. Der Entwurf muss dabei nicht unbedingt in deutscher Sprache vorliegen. Wir beurkunden nämlich auch auf Englisch und Französisch.