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Vererben und Verschenken

Wollen Sie Ihr Vermögen ganz oder teilweise auf Ehegatten, Kinder oder andere Personen übertragen? Wollen Sie dabei aber Ihre Versorgung im Alter geregelt haben? Sie haben Kinder aus verschiedenen Beziehungen? Wollen Sie Ihre Kinder in Ihren Betrieb aufnehmen? Wollen Sie lieber nur die Vermögensverteilung nach Ihrem Tod regeln, damit Sie zu Lebzeiten noch frei darüber verfügen können? Oder sind Sie gerade unsicher, welchen Weg sie wählen sollen und welche Vorteile und Nachteile damit ver- bunden sind? Zu all diesen Fragen und natürlich auch zu allen anderen, die Sie im Zusammenhang mit Schenkungs- und Erbrecht haben, beraten wir Sie gerne. Dabei helfen wir Ihnen, Ihr Vermögen so zu verteilen, wie Sie es sich vorstellen – und schützen Sie davor, Regelungen zu treffen, die unklar sind oder aus anderen Gründen Streit unter Ihren Angehörigen hervorrufen.

Vererben und Verschenken

In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater stellen wir sicher, dass Ihre Vermögensnachfolge auch steuerlich optimal gestaltet ist.